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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Version vom 24.08.2022)  (es gilt jeweils die aktuelle Version bei Vertragsabschluss)

Allgemeine Mietbedingungen Cheeky Campers AG 

 

Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

 

Die vorliegenden "Allgemeinen  Mietbedingungen", nachfolgend AGB genannt, regeln die  Rechte und  Pflichten im Verhältnis von Cheeky Campers AG (nachfolgend Vermieter genannt) zu Vertragspartner:in (nachfolgend "Mieter:in" genannt). Die AGB gelten auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen zu den vorliegenden AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

Mieter:in

 

Die Mieter:in muss bei Mietantritt mindestens 19 Jahre alt und im Besitze eines gültigen Führerausweises B (Personenwagen) sein. Dies wird beim Check-in vom Vermieter überprüft. Sollte sich zwischen dem Check-in und der Übernahme des Fahrzeuges an der Gültigkeit des Ausweises was ändern so hat die Mieter:in proaktiv den Vermieter zu informieren.

 

Der Mieter ist verpflichtet, den Camper im Rahmen des Mietvertrags selber zu führen und ihn nicht an Dritte weiterzugeben (ausser an zugelassene Zusatzfahrer) oder weiterzuvermieten.

 

Alle Zusatzfahrer sind gratis, müssen aber im Vertrag erfasst werden.

 

 

Übernahme des Fahrzeuges

 

Der Vermieter stellt den Mietwagen sauber, geprüft, mängelfrei und mit kompletten Wagendokumenten ab dem vereinbarten Übergabezeitpunkt zur Verfügung.

 

Die Mieter:in erhält ein vollgetanktes Fahrzeug. Der Treibstoff bei der Benutzung geht zu Lasten des Mieters / Lenkers.

 

Die Kosten, welche durch eine Falschbetankung verursacht werden, gehen zu Lasten der Mieter:in.

 

Der Mieter ist verpflichtet den Zustand des Fahrzeuges mit dem dafür angebotenen digitalen Formular vor der Übernahme sauber zu dokumentieren.

 

 

Sorgfaltspflicht

 

Die Mieter:in verpflichtet sich, mit dem Fahrzeug sorgfältig umzugehen. Dazu wird während der  Mietdauer  auf  das  reibungslose Funktionieren  des  Fahrzeugs geachtet. Namentlich wird regelmässig - im Minimum alle 1’500 Kilometer - den Öl- und Kühlwasserstand, sowie der Reifendruck kontrolliert.

 

In allen Mietfahrzeugen des Vermieters herrscht striktes Rauchverbot. Haustiere dürfen vorübergehend ( Stand August 2022) keine mitgeführt werden.

 

Das Verwenden des Fahrzeugs zur Weitervermietungen, Werbefahrten, Demonstrationen, den  Transport  von Waren oder für die  Durchführung von Umzügen ist untersagt.

 

Die Mieter:in darf den Camper nicht mit Gegenständen beladen, welche die Nutzlast überschreiten, die Sicherheit beeinträchtigen oder den Camper beschädigen. Der Mieter muss sich über das  maximale Zuladungsgewicht informieren und ist für Schäden und  Bussen verantwortlich, wenn dieses überschritten wird.

 

Die Mieter:in muss die Sicherung des Campers gegen Diebstahl gewährleisten (Fenster und Türen müssen beim Verlassen des Campers geschlossen sein und Ordnungsgemäss verriegelt werden).

 

Die Mieter:in darf keine optischen oder technischen Veränderungen am Camper vornehmen

 

Das Fahrzeug darf unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, welche die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen, nicht gelenkt werden.

 

Bei einem Defekt ist die Mieter:in verpflichtet, alles zu unternehmen, um den Schaden möglichst klein zu halten.

 

Fällt das Fahrzeug aufgrund unsachgemässen Umgangs während der Mietdauer wegen Defekt oder Unfall aus, lehnt der Vermieter jegliche  Haftung für die Ausfalltage und die Reparatur ab.

 

 

Fahrten ins Ausland

 

Es dürfen nur Länder bereist werden in denen die Versicherung für Schadenereignisse gilt:

–          in Europa gemäss dem jeweils aktuellen Deckungsbereich der Internationalen Versicherungskarte (Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland (einschl. Nordirland), Island, Italien,  Kroatien,  Lettland,  Litauen,  Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Länder, die vom Abkommen suspendiert sind, gelten als nicht versichert);

–          in den übrigen Mittelmeerrandstaaten;

–          in den Mittelmeerinselstaaten;

–          auf dem Gebiet des Kosovo ereignen

 

 

Vertragserfüllung

 

Kann das Mietfahrzeug zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht mietbereit gestellt werden, kann der Vermieter ohne Entschädigung vom Mietvertrag zurücktreten. Sofern möglich, bemüht sich der Vermieter um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Sollte dies nicht möglich sein, werden die geleisteten Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet. Jegliche darüber hinaus gehenden Ansprüche werden von der Cheeky Campers AG abgelehnt.

 

 

Miettarife

 

Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7.7%  welche separat ausgewiesen wird (VAT) und sind tagesaktuell auf der Homepage ersichtlich.

 

Die Mindestmietdauer beträgt zwei Tage. Während der Hauptsaison (Juni/Juli/August) wird für eine Miete <6 Tage einen Aufpreis von CHF 80.- pro Tag verlangt

 

Für Langezeitmieten (ab 4 Wochen) könne auf  Anfrage spezielle Tarife vereinbart werden.

 

 

Zahlungsbedingungen

 

Zahlungen sind bei Buchungsabschluss via Pertner-Vertriebsplattform oder direkt via booking.cheekycampers.ch mit den angebotenen Zahlungsmitteln bei Buchung zu begleichen. Die Kaution von 200.- wird mit Kreditkarte zum Buchungszeitpunkt eingezogen.

 

 

Versicherung

 

Alle      Fahrzeuge       sind     mit       einer    Vollkaskoversicherung           und      einer Haftpflichtversicherung abgedeckt.

 

Es gelten die entsprechenden Selbstbehalte von maximal 1000.- pro Schadenfall (Beispiel Schaden 5000.-, Der Mieter zahlt maximal 1000.-):

 

Auf Wunsch und gegen Aufpreis kann der Selbstbehalt reduziert werden. Es gelten die aktuellen Tarife auf der Homepage.

 

Es gelten die aktuellen VBs der Basler Versicherungen AG und die erwähnten Ausschlüsse unter Ziffer 10.

 

 

Versicherungsausschluss

 

Nicht versichert ist, Grobfahrlässigkeit, das Fahren ohne gültigen und erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppfahrten, Autorennen, Schäden infolge Alkoholeinfluss von mehr als 0 Promille Blutalkoholgehalt oder unter Einwirkung von betäubenden Mittel oder sinnesstörenden Medikamenten, Schäden durch Unruhen aller Art, Schäden durch unsachgemässe Bedienung, Nichtbeachten der Mindesthöhe und –Breite sowie das Überlassen des Fahrzeuges an Dritte. Es besteht keine Insassenversicherung. Bergungskosten, Reifenschäden, Schlüsselverlust und Marderschäden gehen zu Lasten der Mieter:in. Dies ist eine nicht abschliessende Aufzählung. Es gelten die aktuellen VBs der Basler Versicherung.

 

 

Verkehrsübertretungen

 

Volle Haftung der Mieter:in, zusätzliche Aufwände werden verrechnet.

 

 

Unfälle & Einbruch

 

Bei einem Unfall ist zwingend sofort der Vermieter und die lokale Polizei  zu benachrichtigen. Auf einen Polizeirapport ist in allen Fällen zu bestehen. Die Mieter:in ist angewiesen, keine mündlichen oder schriftlichen Schuldeingeständnisse  zu machen. Zudem ist das Europäische Unfallprotokoll welches im Handschuhfach des Fahrzeuges hinterlegt ist, zwingend auszufüllen und durch die beteiligten Parteien zu unterzeichnen und inklusive Polizeirapport per Email an booking@cheekycampers.ch zu senden.

 

Für nicht gemeldete Schäden und für Verkehrsverletzungen jeglicher Art haftet der Mieter/Lenker.

 

Entwendete oder beschädigte Gegenstände im Eigentum der Mieter:in, sind im Falle eines Einbruchs in das Fahrzeug nicht versichert. In der Regel sind diese im Rahmen der privaten Hausratversicherung abgedeckt (Diebstahl auswärts).

 

 

Pannen

 

Das Fahrzeug ist über die Baloise Europaweit mit einer  Pannenhilfe abgesichert. Bei einer Panne oder Unfall immer direkt die Baloise Assistance 24/7 anrufen Tel: 0800 24 800 800.

 

Neben Abschleppen kümmert diese sich auch um die Weiterreise, allfällige Unterkunft und weitere Beratungsdienstleistungen.

 

Bei jeder Buchung ist die europaweite Baloise Assistance bei Unfall oder Panne inklusive mit folgender Deckung

 

 

  • Pannenhilfe vor Ort und Abschleppen

 

  • Heimreise aller Insassen an den Wohnort in der Schweiz oder Weiterreise an den ursprünglichen Zielort, wenn das Fahrzeug nicht gleichentags repariert werden kann. Die Kosten werden übernommen bis max. CHF 1’000 pro Fall für die Heim- oder Weiterreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder für max. 5 Tage und CHF 500 pro Fall für ein Mietfahrzeug der gleichen Kategorie wie das versicherte Fahrzeug.

 

  • Übernachtung, sofern die Heim- oder Weiterreise gleichentags nicht mehr möglich ist oder die Reparatur nicht innert 5 Tagen möglich ist, bis CHF 150 pro Insasse und Nacht, insgesamt höchstens CHF 1’200 pro Fall.

 

 

 

Reparaturen am Mietfahrzeug

 

Dringende Reparaturen am Fahrzeug können bis 200.- ohne Zustimmung des Vermieters selber beauftragt werden. Defekte sind fotografisch und mit Belegen zu dokumentieren.

 

Belaufen sich die Kosten CHF >200.- dürfen diese nur  nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter in Auftrag gegeben werden und gegen Abgabe der original  Quittung vergütet.

 

Der Defekt einzelner Komponenten des Fahrzeugs, welche eine Fortsetzung der Reise nicht verunmöglichen, berechtigt zu keiner Schadenersatzforderung gegenüber dem Vermieter.

 

Reparaturkosten eines nicht selbstverschuldeten Schadens werden bis zum gewählten Selbstbehalt an die Mieter:in weiterverrechnet. Ist eine Reparatur teurer als der gewählte Selbstbehalt wird der Mieter:in nur der Selbstbehalt in Rechnung gestellt.

 

Ist ein Schaden durch unsachgemässe Bedienung entstanden muss die  Mieter:in die vollen Kosten tragen unabhängig vom Selbstbehalt.

 

 

Haftung

 

Für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Ersatzfahrzeuge werden nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter und gegen Abgabe einer Quittung vergütet.

 

Fundgegenstände werden wenn möglich dem Mieter/Lenker gemeldet. Nach max. 1 Monat werden diese von uns entsorgt. Wertgegenstände werden nach dieser Frist dem Fundbüro übergeben.

 

Die Verantwortung für das Mietfahrzeug tragen der Mieter und Lenker solidarisch. Für sämtliche verursachten Schäden am Fahrzeug haften der Mieter und Lenker ebenfalls solidarisch.

 

 

Stornierung

 

Eine beidseitige kostenlose Stornierung ist bis zu zwei Wochen (14 Tage) vor Übernahme des Fahrzeuges möglich. Cheeky Campers AG behält sich vor allfällige, durch die Stornierung anfallende Gebühren des Zahlungsanbieters oder der Kreditkartenfirma, dem Kunden weiter zu verrechnen.

 

Bei Stornierung innerhalb von zwei Wochen vor Antritt wird der gesamte Mietpreis einbehalten und keine Kosten zurückerstattet.

 

Eine     vorzeitige        Rückgabe       berechtigt        zu        keinerlei          Mietreduktion  und Rückerstattungen.

 

 

Vertragsauflösung

 

Das Mietverhältnis endet unverzüglich und ohne ausdrückliche Kündigung seitens des Vermieters bei gesetzeswidrigem Verhalten, wenn der Mieter oder der Lenker falsche Angaben macht oder im Falle eines Verzuges oder eines Konkurses.

 

 

Rückgabe des Mietfahrzeuges

 

Bei Beendigung des Mietvertrages, ist der  Mieter/Lenker zur unverzüglichen Rückgabe des Fahrzeuges verpflichtet. Das Fahrzeug muss bis spätestens zum auf dem Mietvertrag vereinbarten Rückgabezeitpunkt zum vereinbarten Standort zurückgebracht werden.

 

Eine sich abzeichnende verspätete Rückgabe ist unverzüglich, früh genug und per Temefon dem Vermieter zu melden und wird ab einer Verspätung von einer Stunde mit 50.-/h in Rechnung gestellt.

 

Das Fahrzeug ist mit vollem Tank zu retournieren. Ist dies nicht der Fall wird neben den Treibstoffkosten auch eine Administrationsgebühr verrechnet.

 

Der Mieter verpflichtet sich die digitale Rückgabe pflichtbewusst durchzuführen und die Angaben wahrheitsgetreu auszufüllen.

 

Weiter ist er verpflichtet das Fahrzeug gemäss Reinigungscheckliste selber sauber zu reinigen. Reinigungskosten durch unverhältnismässige Verschmutzung werden nach Aufwand verrechnet (CHF 100.-/h, max. CHF 300.-).

 

Eine kostenpflichtige professionelle Reinigung, kann auf Anfrage dazugebucht werden.

 

Der Vermieter hat das Recht, nach Ablauf der Mietdauer, das Fahrzeug zurück zu nehmen oder abholen zu lassen, selbst wenn es auf einem Privatgrund steht. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Mieters/Lenkers inkl. Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00.

 

Werden nach Rückgabe des Fahrzeugs verdeckte oder unbemerkte Mängel oder Schäden entdeckt, so hat Vermieter Anrecht darauf, die Mieter:in für die Instandstellung zu belangen bzw. im Rahmen des Selbstbehaltes (1000.- bzw 350.-) den Aufwand in Rechnung zu stellen. Bei Fehlbedienung und Grobfahrlässigem Verhalten hat der Kunde die vollen Kosten zu tragen.

 

 

Datenschutz

 

Es gelten die auf der Cheekycampers.ch veröffentlichten Datenschutzbestimmungen.

 

Die Fahrdaten des Fahrzeuges wie Geschwindigkeit, Standort, Fahrverhalten und Tankstand werden während der Mietdauer zum Schutze des Fahrzeuges aufgezeichnet. Die aufgezeichneten Daten werden nur im Falle eines begründeten Verdachtes von Diebstahl oder unsachgemässer Benutzung ausgewertet.

 

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Grundlage der AGBs ist die deutsche Fassung in der aktuellsten Version. Die englische Übersetzung dient lediglich zu Informationszwecken und stellt eine unverbindliche, rechtlich nicht bindende Übersetzung dar.

 

Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vermieter und den Mietern/Lenkern unterstehen dem Schweizer Recht. Die Vertragspartner vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben.

 

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist in jedem Fall CH-4054 Basel BS.

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